Logopädie wird in der Regel bei einer medizinischen Indikation von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin verordnet.
Sie erhalten eine Heilmittelverordnung bei:
- Ihrer Klinik
- Ihrem Pädaudiologen
- Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden
- Ihrem Facharzt (z.B. Neurologe, HNO, Phoniater)
- Ihrem Hausarzt
Termine
Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Die Praxis ist nicht durchgehend besetzt, da wir ebenfalls Hausbesuche durchführen. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Damit wir Ihre E-Mail schnell bearbeiten können, erbitten wir von Ihnen folgende Informationen:
- Der Grund für Ihre Anfrage ( Sprachentwicklungsprobleme, Sprachstörung etc.)
- Name und Alter von Ihnen, Ihrem Kind oder Angehörigen
- Liegt eine Hörbeeinträchtigung vor?
- An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten können Sie zu uns in die Praxis kommen?
- Benötigen Sie einen Hausbesuch?
- Wie sind Sie versichert?
- Benötigen Sie für Ihre private Krankenversicherung einen Kostenvoranschlag?
- Für Rückfragen bzw. eine Terminvereinbarung geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an und wann wir Sie erreichen können.
Fairness
Bitte beachten Sie und haben Verständnis, dass wir eine reine Bestellpraxis sind. Das bedeutet, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage, d.h. spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin, damit wir einen anderen Patienten einplanen können.
Nicht oder zu spät abgesagte Termine stellen wir Ihnen privat in Rechnung.
In unserer Praxis werden Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie privat versicherte Patienten therapiert. Wartezeiten auf einen Therapieplatz lassen sich derzeit nicht immer vermeiden. Bei dringlichem Behandlungsbedarf versuchen wir, eine zeitnahe Lösung für Sie zu finden.
Wir differenzieren nicht nach gesetzlich oder privat versichert, sondern ausschließlich nach Dringlichkeit bzw. Dauer der bisherigen Wartezeit.
Abrechnungsmodi
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen ab.
Gesetzlich Versicherte
Hat Ihnen Ihr Arzt Logopädie verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die logopädische Therapie ist bis zum 18. Lebensjahr für Sie bzw. Ihr Kind kostenfrei.
Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
Sind Sie von Zuzahlungen befreit? Dann legen Sie bitte Ihre aktuelle Befreiungskarte vor.
Privat Versicherte
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Therapie von der privaten Krankenversicherung übernommen, wenn Sie die Kostenübernahme für logopädische Therapien im Versicherungsvertrag festgelegt haben. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Es kommt vor, dass nur ein Teilbetrag erstattet wird. Deshalb setzen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn unbedingt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, in welcher Höhe Ihnen die Kosten erstattet werden.
Die Höhe der Erstattung, welche z.B. Beihilfe-Patienten von Ihren Versicherungen erhalten, hat keinen Einfluss auf die Höhe unserer Preise. Sie erhalten von uns auf Wunsch den Behandlungsvertrag vorab zugesandt.
Wir erstellen Ihnen auch gern einen Kostenvoranschlag.